Longierabzeichen 5 (LA V)
Ab 16.04.2023. Kosten für Vorbereitungskurs / Gebühren : 200.00 €
Jeweils Sonntags von 12 Uhr. Prüfung Ende Mai/Anfang Juni
Anmeldung bis 30.03.2023 per Kontaktformular unten.
Zulassung
Vorraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind:
- Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
- Besitz des Pferdeführerschein Umgang (Basispasses Pferdekunde) oder der Reitabzeichen RA 7 und RA 6
- Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen, die an einem Tag abgelegt werden.
- Teilprüfung LongierenLongieren gemäß Merkblatt und Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 6. Auf Verlangen der Richter kann Pferdewechsel vorgenommen werden. Beurteilt wird die Einwirkung auf das Pferd und der Gehorsam des Pferdes.Beurteilt werden:
- Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, Peitsche)
- Sicherheit in der Verschnallung der Hilfszügel
- Sicherheit beim Handwechsel
- Anwendung der Ausbildungsskala auf das Longieren
- Erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere Arbeit
- Teilprüfung LongierenLongieren gemäß Merkblatt und Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 6. Auf Verlangen der Richter kann Pferdewechsel vorgenommen werden. Beurteilt wird die Einwirkung auf das Pferd und der Gehorsam des Pferdes.Beurteilt werden:
- Teilprüfung Stationsprüfungen
- Station 1
Prüfungsgespräch in Reflexion auf das praktische Longieren (Longier-/Reitlehre) - Station 2
Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes - Station 3
Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen (z.B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize)
- Station 1
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mind. die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Allerdings muss dann die gesamte Prüfung noch einmal abgelegt werden.
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